So wie im Winter die Natur einfriert und ihre Kräfte sammelt, sollten Sie Ihre Daten für die Langzeitarchivierung vorbereiten. Dies beinhaltet das Vorbereiten, Durchführen und Bereitstellen von Daten, gemäss gesetzlicher Grundlagen nach deutschem Recht.
Das bedeutet, dass diese Daten für die Langzeitarchivierung vorzusehen sind. Dem Grundsatz des Datenschutzes ist hierbei natürlich Rechnung zu tragen:
Art der Daten | Aufbewahrungsdauer |
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Ärztliche Unterlagen | mind. 10 Jahre nach Abschluss der Behandlungen, soweit nicht besonders geregelt. |
Ärztliche Bescheinigungen von Arbeitnehmern nach:
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bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers; bei Jugendlichen längstens bis zum 18. Lebensjahr. |
Abrechnungsunterlagen | 10 Jahre |
Abtretungserklärungen | 6 Jahre |
Angestelltenversicherung (Belege) | 10 Jahre |
Anlagenvermögensbücher- und Karteien | 10 Jahre |
Anträge auf Arbeitnehmersparzulage | 6 Jahre |
Anwesenheitslisten (soweit Lohnunterlagen) | 10 Jahre |
Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen, Lageberichten | 10 Jahre |
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen | bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers, dann aushändigen und Kopien aufbewahren bis 5 Jahre nach dem Ausscheiden. |
Arbeitsplatzluft-Messungen (gefährliche Stoffe) | 30 Jahre |
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | 1 Jahr ab Tag der Ausstellung. |
Arbeitszeitkontrollkarten (soweit Lohnbelege) | 10 Jahre |
Arbeitszeitnachweise
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2 Jahre nach der letzten Eintragung. |
Außendienstabrechnungen | 10 Jahre |
Auszahlungsbelege | 10 Jahre |
Bankauszüge- und belege | 10 Jahre |
Bankbürgschaften | 6 Jahre |
Bankeinzahlungen / &Uml;berweisungen | 10 Jahre |
Bareinkaufs- und Verkaufsunterlagen | 10 Jahre |
Bedienerhandbücher Rechnerbetrieb | 10 Jahre |
Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger | 10 Jahre |
Belegformate | 10 Jahre |
Belehrungen/Unterweisungen von Mitarbeitern:
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5 Jahre; nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters noch weitere 5 Jahre. |
Berufsgenossenschaftsunterlagen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre. (Satzung der BGW kann andere Fristen vorsehen) |
Bestandsverzeichnisse (Medizin) | 5 Jahre nach Außerbetriebnahme des Medizinproduktes. |
Betriebsabrechungsbögen mit Belegen als Bewertungsgrundlage | 10 Jahre |
Betriebskostenrechnungen | 10 Jahre |
Betriebsprüfungsberichte | 6 Jahre |
Bewirtungsunterlagen | 10 Jahre |
Bilanzen | 10 Jahre im Original |
Buchungsbelege | 10 Jahre |
Darlehensunterlagen | 6 Jahre nach Ablauf des Vertrags |
Dauerauftragsunterlagen | 10 Jahre nach Ablauf des Vertrags |
Dateiverzeichnisse, Datensicherungsregeln, Beschreibung und Aufbau der Datensätze | 10 Jahre |
Debitorenliste (soweit Bilanzunterlage) | 10 Jahre |
Depotauszüge | 10 Jahre |
Edelmetallbestandskarteien | 10 Jahre (Empfehlung) |
EDV-Buchführung / Dokumentation:
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10 Jahre |
Einfuhrunterlagen | 6 Jahre |
Erste Hilfe Leistung | 5 Jahre |
Essensmarkenabrechungen | 6 Jahre |
Exportunterlagen | 6 Jahre |
Eröffnungsbilanzen | 10 Jahre im Original |
Fahrtkostenerstattungsunterlagen | 10 Jahre |
Fehlzeitenmeldungen (soweit Buchungsbelege) | 10 Jahre |
Feuerlöscher:
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2 Jahre |
Finanzberichte | 6 Jahre |
Frachtbriefe | 6 Jahre |
Freistempelabrechnungen | 6 Jahre (Empfehlung) |
Gebührenabrechungen | 10 Jahre |
Gefahrstoff-Messungen | 30 Jahre empfohlen. |
Gehaltsabrechnungen / -listen | 10 Jahre |
Geschäftsberichte | 10 Jahre |
Geschenknachweise | 6 Jahre |
Gesellschaftsverträge | 10 Jahre |
Gewinn- und Verlustrechnungen | 10 Jahre |
Grundbuchauszüge | 6 Jahre |
Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar) | 10 Jahre |
Gutachten nach der GutachterO der LZK BW | 3 Jahre nach Fertigstellung des Gutachtens. |
Gutschriftsanzeigen | 6 Jahre |
Haftungsverhältnisse (Unterlagen die spätere Haftungsverhältnisse betreffen können, z.B. Verträge, Behandlungsdokumentationen) | 10 Jahre. Gegebenenfalls 30 Jahre bei Gesundheitsschäden, vgl. BGB §199 Abs. 2! |
Handels- und Geschäftsbriefe (empfangene und abgesandte) | 6 Jahre |
Handelsbücher (Grund-, Haupt- und Nebenbücher, Karteien, Listen) | 10 Jahre |
Handelsregisterauszüge | 6 Jahre |
Hauptabschussübersicht (wenn anstelle der Bilanz) | 10 Jahre |
Heimunterlagen wie zum Beispiel:
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5 Jahre |
Heil- und Kostenpläne | mindestens 3 Jahre (Empfehlung). |
Inventare | 10 Jahre |
Investitionszulage (Unterlagen) | 6 Jahre |
Jahresabschlüsse mit Anhang | 10 Jahre im Original |
Journale für Hauptbuch und Kontokorrent | 10 Jahre |
Kassenbücher, -berichte | 10 Jahre |
Kieferorthopädische Anfangs- und Endmodelle | 3 Jahre (längere Aufbewahrungsfrist geboten, wenn aus medizinischen Erfordernissen angezeigt). |
Konformitätserklärungen nach MPG (ZE und KFO) | 5 Jahre nach Eingliederung. |
Kontenpläne und Kontenplanänderungen | 10 Jahre |
Kontoauszüge | 10 Jahre |
Kreditunterlagen | 6 Jahre nach Ablauf des Vertrages |
Kundendaten
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10 Jahre |
Verkehrsdaten
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n.n. |
Lärm-Messungen am Arbeitsplatz | 30 Jahre |
Lageberichte | 10 Jahre |
Lagerbuchführungen | 10 Jahre |
Laborrechnungen | mindestens 3 Jahre (Empfehlung). |
Lohnsteuerkarten | bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers. |
Lohnunterlagen / Belege | 10 Jahre |
Magnetbänder mit Buchfunktion | 10 Jahre |
Mahnbescheide | 6 Jahre |
Mietverträge, Pachtverträge | 10 Jahre |
Nachnamebelege | 10 Jahre |
Nebenbücher | 10 Jahre |
Notarielle Urkunden | 10 Jahre. Einzelfallentscheidung nach Zweckmäßigkeit, wie zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen notwendig. |
Personalakten | 30 Jahre nach Ausscheiden des Arbeitnehmers. |
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen Dritte | 10 Jahre |
Postbankauszüge | 10 Jahre |
Preislisten | 6 Jahre |
Programmablaufbeschreibungen und -Verzeichnisse | 10 Jahre |
Protokolle von Gesellschafts- / Mitgliederversammlungen | 10 Jahre |
Prozessakten | 10 Jahre |
Prüfberichte des Abschlussprüfers | 10 Jahre |
Prüfbescheide Druckbehälter | unbegrenzt aufbewahren. |
Quittungen | 10 Jahre |
Rechnungen (ein- und ausgehende) und Rechnungsunterlagen (Belege) | 10 Jahre |
Reisekostenabrechnungen | 10 Jahre |
Repr&aum;sentationsaufwendungen (Unterlagen) | 10 Jahre |
Sachkonten | 10 Jahre |
Saldenbilanzen | 10 Jahre |
Satzungen | 10 Jahre |
Scheck- und Wechselunterlagen | 10 Jahre |
Sozialversicherungsmeldungen | 6 Jahre |
Spendenbescheinigungen | 6 Jahre |
Steuererklärungen, Steuerbescheide | 10 Jahre |
Steuerrelevante Unterlagen allgemein | 6 Jahre |
Systemhandbücher | 10 Jahre |
Telefonkostennachweise | 10 Jahre |
Überstundenliste | 10 Jahre |
Verbindlichkeiten (Zusammenstellung) | 10 Jahre |
Verkaufsbücher | 10 Jahre |
Vermögensverzeichnis | 10 Jahre |
Versand- und Frachtunterlagen | 6 Jahre |
Verträge (soweit Handels- / steuerrechtlich von Bedeutung) | 10 Jahre nach Vertragsende. Einzelfallentscheidung nach Zweckmäßigkeit, wie zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen notwendig. |
Vollmachten | 6 Jahre nach Erlöschen (Haftungsverhältnisse sind zu berücksichtigen). |
Wareneingangs- und Warenausgangsbücher | 10 Jahre |
Wechsel | 10 Jahre |
Zahlungsanweisungen | 10 Jahre |
Zahlungsbelege | 10 Jahre |
Zollbelege | 10 Jahre |
Zwischenbilanzen (bei Gesellschafterwechsel oder Umstellung des Wirtschaftjahres) | 10 Jahre |
Die hier gemachten Angaben sind als Richtwerte zu verstehen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtsverbindlichkeit. Für rchtsverbindliche Ausküfte konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Anwalt.
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